Die Großhandelsstrompreise steigen immer weiter. Seit September 2021 sind sie um rund 450 Prozent gestiegen. Die Strompreise belasten die Endverbraucher enorm. Die österreichische Bundesregierung hat sich dementsprechend auf eine „Strompreisbremse“ geeinigt, die schnell und unkompliziert eine substanzielle Entlastung der Haushalte ermöglicht. Mit dem Beschluss der „Strompreisbremse“ wird der Strompreis für alle Haushalte bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh auf zehn Cent pro kWh gedeckelt mit einer maximalen Förderung von 30 Cent. Auch Zweitwohnsitze sollen davon profitieren und die Förderung wird unabhängig von anderen Hilfen (zB.: Energiekostenausgleich, Strompreisrabatt des Land NÖ,…) gewährt. Ab Dezember werden somit 2.900 Kilowattstunden Strom pro Jahrmit bis zu 30 Cent gefördert, der Abzug wird automatisch auf der Energierechnung erfolgen. Gelten soll die Strompreisbremse vorerst bis 30. Juni 2024. Die Grenze von 2.900 kWh im Jahr entspreche 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs eines Dreipersonenhaushalts. Sie sollen als „Grundbedarf“ gefördert werden, der darüber hinausgehende Verbrauch soll zum Marktpreis abgerechnet werden und damit ein wichtiger Anreiz zur Energieeffizienz und dem Stromsparen bestehen bleibt (siehe Abbildung).
Um der Kritik der fehlenden Differenzierung bei der Haushaltsgröße Rechnung zu tragen, sollen Haushalte mit mehr Menschen in einem gesonderten Schritt zusätzlich entlastet werden. Auch soll die soziale Treffsicherheit erhöht werden: Für Menschen, die von den Rundfunkgebühren (GIS) befreit sind, wird es einen zusätzlichen Abschlag von 75 Prozent der Netzkosten geben. Unternehmen sollen in einem weiteren Schritt ebenfalls entlastet werden. Entsprechende Details sind gerade in Ausarbeitung.