Stromkostenzuschuss – so wird abgerechnet

Am 20. Oktober war es soweit, das Stromkostenzuschussgesetz (SKZG) wurde – eine Woche nach der Parlamentssitzung – auch vom Österreichischen Bundesrat verabschiedet. Einer Umsetzung steht daher nichts mehr im Wege (formale Schritte wie Unterschrift des Bundespräsidenten vorausgesetzt).

(SKZG, siehe https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02827/index.shtml)  

Die Energielieferanten Österreichs wurden noch nicht informiert, wie die Umsetzung auszusehen hat. eFriends hat aber auf Basis der Anträge und Gesetzestexte bereits analysiert und herausgefunden, wie das Gesetz umzusetzen ist.

Die Fakten zum SKZG

Dieser Blogartikel fußt auf Annahmen der bisher zugänglichen Informationen. Sollten vom Gesetzgeber noch zusätzliche Hinweise bzw. Änderungen ergeben, werden wir den Artikel aktualisieren.

  • Jedem Haushalt (definiert als Kundengruppen mit einem H*-Standardlastprofil) stehen pro Jahr Zuschüsse für die Maximalmenge („Grundkontingent“) von 2.900kWh zu.
  • Wer mehr verbraucht, ist mit 2.900kWh gedeckelt.
  • Wer weniger verbraucht, bekommt weniger und kann die Menge nicht für andere Abrechnungsperioden mitnehmen.
  • Gefördert werden Energiepreise über 10ct/kWh (netto), gedeckelt mit einer maximalen Förderhöhe von 30ct/kWh. Das heißt, ein Energiepreis von 35ct führt zu einer Förderung von 25ct; ein Energiepreis von 45ct führt zu einer Förderung von 30ct.
  • Als Energiepreis wird der jeweilig gültige Energiepreis der Abrechnungsperiode (Monat) herangezogen.
  • Sämtliche Rabatte und Abzüge sind vom Energiepreis vorab abzuziehen, das betrifft auch günstige Preise innerhalb der Community.
  • Aufgrund möglicher Lieferantenwechsel kann es zu einer Aliquotierung kommen (siehe Beispiel unten).

Was bedeutet das?
In erster Linie ist die Abrechnung mit diesen Eckdaten recht kompliziert, aber das soll die Sorge der Energieversorger sein, nicht die der Endkund*innen. eFriends-Kund*innen können sich in gewohnter Manier eine transparente Abrechnung erwarten!

Berechnungsbeispiel

Kundin A hat einen Jahresstromverbrauch von 2.000kWh.

Im Dezember verbraucht sie 200kWh. Davon bezieht sie 70kWh von einem Wasserkraftwerk um 35ct, 50kWh von einer PV Anlage um 16ct, 20kWh von einer PV Anlage um 12ct, 25kWh von einer Projektbeteiligung um 0ct sowie 35kWh von eFriends Energy um 39,9ct. Für 200kWh zahlt sie somit EUR 48,87 netto. Das ergibt einen durchschnittlichen kWh-Preis von 24,4ct netto +20% Mehrwersteuer  = 29,28 ct brutto.

Somit hat sie Anspruch auf eine Förderung von 14,4ct/kWh. Sie zahlt abzüglich Förderung 14,88 ct brutto.

ZUSAMMENFASSUNG

Der Zuschuss des Bundes hilft vor allem jetzt, wo die Preise sehr teuer sind allen Konsumenten gut über den Winter zu kommen. Wichtig ist im Hinterkopf zu behalten, dass man ein Kontingent von 2.900kWh hat und dieses für das ganze Jahr gilt.

Nichtsdestotrotz gilt: Versuchen wir alle, speziell diesen Winter Strom zu sparen und keinesfalls absichtlich mehr zu verbrauchen, damit mehr Förderung lukriert werden kann. Die Förderung wird ohnehin durch das Steueraufkommen von uns allen bezahlt.

Nutzen wir diese drastischen Maßnahmen und setzen wir noch mehr auf erneuerbare Energie, denn mit PV-Anlagen, Wind- und Wasserkraft lösen wir uns von der Abhängigkeit und mit der Möglichkeit selbst Strom zu erzeugen sinkt auch der benötigte Restenergiebedarf und damit tut ein etwas höherer Strompreis für kleine Energiemengen auch etwas weniger weh.