Marktprämie

Als perfekte Kombination für die Stromvermarktung über eFriends

Das 2022 beschlossene Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) regelt die Fördervergabe für fünf Technologien neu die Strom aus erneuerbaren Energieträgern erzeugen. Diese sind: Photovoltaik, Wasserkraft, Windkraft, Biomasse und Biogas.

Es gibt 2 Arten von Subventionen, die jedoch nicht miteinander kombiniert werden können:

  • Den Investitionszuschuss – eine Einmalzahlung

oder 

  • Die Marktprämie – laufende Zuschüsse je erzeugter kWh


Der Investitionszuschuss


Das ist wohl die bekannteste Art der Förderung und auch die einzig mögliche für Photovoltaikanlagen bis 10kWp.

In sogenannten Fördercalls wird ein Kontingent festgesetzt für das man sich bewerben kann. Grundsätzlich gilt das „First Come, First Served“ Prinzip. Bedeutet also, jemand muss sich zu einem bestimmten Zeitpunkt vor den PC setzten und möglichst flott die Förderung einreichen um den Zuschuss für das Projekt zu erhalten.

Eine gute, aber zeitlich limitierte Alternative der Einmalförderung ist 
die Umsatzsteuerbefreiung.

Diese gilt für die Jahre 2024 und 2025 und für Photovoltaikanlagen bis max. 35kWp. Der Vorteil: Für Photovoltaik-Anlagen bis 35 Kilowatt-Peak (kWp) sowie dazugehörige Speicher, sofern sie gemeinsam im Zuge von einem Projekt umgesetzt werden, gilt der Nullsteuersatz. Das bedeutet, es sind keine weiteren Förderanträge mehr notwendig, die Umsatzsteuer wird beim Kauf über den Fachbetrieb einfach nicht verrechnet!

Nun aber zur titelgebenden Förderung.

Die Marktprämie 


Selbstvermarktung ist hier das Schlüsselwort. Der Fördernehmer entscheidet selbst, an wen und zu welchem Preis er den selbst erzeugten Strom verkaufen möchte. Die Marktprämie stellt in diesem System eine gewisse Sicherheit dar, da diese über Ausgleichszahlungen eine Mindestvergütung garantiert. Im Gegensatz zu der (früher üblichen) Förderung mittels Einspeisetarifen nach dem Ökostromgesetz gibt es somit keine verpflichtende, zentrale Vermarktung durch die Abwicklungsstelle (Oemag). Das bedeutet, man kann in gewohnter Weise über die eFriends Plattform seinen Strom verteilen und trotzdem die Förderung über die Marktprämie lukrieren.

Was muss getan werden?

Auch um die Marktprämie muss man sich in sogenannten Fördercalls bemühen. Photovoltaikanlagen können die Marktprämie erst ab einer Anschlussleistung von größer 10kWp beantragen. Diese wird dann für 20Jahre gewährt und von der EAG – Förderabwicklungsstelle ausgezahlt.

Das Besondere! Für die Höhe der Marktprämie (der Ausgleichszahlungen) ist nicht der individuell erzielte Preis relevant, sondern der als Durchschnittswert ermittelte Referenzmarktpreis oder Referenzmarktwert. 

Ein Beispiel für eine PV Anlage verdeutlicht den Vorteil für den PV Besitzer im eFriends Modell. 

  • PV Besitzer hat einen projektindividuellen Wert über die Marktprämie von 8ct/kWh für 20 Jahre erhalten
  • Referenzmarktwert für den entsprechenden Monat (wird von e-control erhoben) ergab: 4,27ct/kWh
  • Verkauf über die eFriends Plattform im entsprechenden Monat: 6ct/kWh

Die Marktprämie für den Monat wird wie folgt berechnet:

Projektindividueller anzulegenden Wert – Referenzmarktwert  = Marktprämie

8ct – 4,27ct = 3,73ct/kWh (= Marktprämie für den Monat) 

Gesamterlös/kWh: 

Plattformverkauf + Marktprämie = 6,0ct/kWh + 3,73ct/kWh = 9,73ct/kWh

Das bedeutet also, sobald der Erlös über die eFriends Plattform über dem Referenzmarktwert liegt, hat man einen zusätzlichen Gewinn.

Damit passt die Marktprämie perfekt in die neue selbstbewusste Zeit der Direktvermarkter!

Weiterführende Links:

Beantragung der Förderungen und Informationen: https://www.eag-abwicklungsstelle.at

Referenzmarktwert: https://www.e-control.at/referenzmarktwert

Bild zeigt den durch die e-control erhobenen Referenzmarktwert der letzten 12 Monate 

Hinweis: eFriends übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Der vorliegende Beitrag dient lediglich der Information und ersetzt keine individuelle Beratung.