Der Wandel kommt. Die Energiegemeinschaften sind das Herzstück des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes. Konkret sind das die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft und die Bürgerenergie-Gemeinschaft. Als Österreichs größte Energiegemeinschaft ist es uns ein Anliegen, Stellung zur Begutachtung des Gesetzes zu nehmen. Bei eFriends schon seit über drei Jahren Realität! Dadurch wird regionaler Strom günstiger und alle eFriends können sich per Klick in der eFriends App, den nähesten Produzenten auswählen. Sei jetzt schon Teil davon und damit Begünstigter der ersten Stunde! #teambesser
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Stellungnahme im Zuge des Begutachtungsverfahrens zu:
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz-EAG
Gesetzesentwurf veröffentlicht unter:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00058/index.shtml
Der zur Begutachtung eingereichte vorliegende Gesetzesentwurf verfolgt ein wichtiges und ehrgeiziges Ziel:
Österreich muss, unionsrechtlich vorgegeben, die emittierten Treibhausgase bis 2030 um 36% im Vergleich zu 2005 reduzieren. Zusätzlich hat sich die Regierung im Rahmen des Nationalen Energie- und Klimaplans weitere ehrgeizige Ziele gesetzt: Es gilt den Gesamtanteil der Energie aus erneuerbaren Energiequellen bis 2030 auf 46% des Bruttoendenergieverbrauch zu erhöhen. Im Strombereich ist das Ziel, die Stromversorgung bis 2030 auf 100% (national bilanziell) Strom aus erneuerbaren Energiequellen umzustellen.
Wir von eFriends Energy und auch privat als Bürgerin und Bürger dieses Landes begrüßen diese ambitionierten Ziele sehr!
Ein wesentliches Mittel um diese Vorgaben zu erreichen, ist es möglichst viele Bürgerinnen und Bürger aktiv an dieser Transformation hin zu erneuerbarer Energie zu beteiligen. Denn nur durch diese kollektive Beteiligung kann an möglichst vielen Orten gleichzeitig erneuerbare Energie dezentral erzeugt und gleichzeitig verbraucht werden. Die BürgerInnen und Bürger müssen sich für das Thema begeistern und mittun wollen.
Daher ist die Bildung und Förderung Erneuerbarer Energiegemeinschaften ein wichtiges Vorhaben!
Wie soll das erreicht werden?
Einerseits werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen erweitert und so den Energiegemeinschaften eine eigene Marktrolle zugeordnet. Viel wichtiger sind hier aber die zusätzlich in Aussicht gestellten wirtschaftlichen Vorteile und monetären Anreize (vgl. Ortstarif, Reduktion der Netztarife). Vereinfacht dargestellt wird lokal erzeugte Energie die gleichzeitig lokal genutzt wird durch eine Reduzierung der Netzkosten monetär entlastet. Diese Besserstellung kann insofern argumentiert werden, dass durch die regionale Erzeugung und den regionalen Verbrauch die vorgelagerten Netzebenen weniger stark belastet werden (aufgrund kürzerer Transportwege). Diese Entlastung führt zu einer klaren Kostenreduktion, es entsteht ein wirtschaftlicher Vorteil, der wieder in das System zurückfließt und so diese regionalen, dezentralen Strukturen fördert.
Kommentar zur geplanten Umsetzung:
Insgesamt begrüßen wir den aktuellen Gesetzesentwurf sehr und die Möglichkeit die Bevölkerung aktiv miteinzubeziehen. Jede Diskussion und Initiative, die dazu führt, das Interesse an Erneuerbare Energien zu steigern, ist wertvoll.
Allerdings fordert das Gesetz von den interessierten Bürgerinnen die Organisation bzw. Teilnahme an einem Verein, einer Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft, kurz an einer Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit.
Der Hauptzweck dieser Rechtspersönlichkeit darf nicht im finanziellen Gewinn, sondern vorrangig darin liegen, ihren Mitgliedern oder den Gebieten, in denen sie tätig ist, ökologische, wirtschaftliche oder sozialgemeinschaftliche Vorteile zu bringen.
Diese Tatsache macht es besonders herausfordernd.
Aus unserer eigenen Erfahrung und Gründungsgeschichte (im Vorfeld zu eFriends Energy kam es 2012 zur Gründung eines gemeinnützigen Vereines, dem „Energiebündel Weinviertel“, welches Photovoltaik Gemeinschaftsanlagen errichtete) können wir ganz praktisch abschätzen, dass der administrative Aufwand für Energiegemeinschaften in dieser Form als sehr hoch einzuschätzen ist und der Aufwand die finanziellen Anreize bei Weitem übersteigt.
Daher gehen wir davon aus, dass es wenige Gruppen geben wird die sich diesen Herausforderungen stellen werden.
Vorschlag zur Ergänzung:
Um bei der Energiewende einen möglichst hohen Impact zu haben und die gesteckten Klimaziele zu erreichen, schlagen wir eine Ergänzung zum geplanten Gesetzestext vor. Entscheidend ist, dass die Erzeugung und der Verbrauch Erneuerbarer Energien regional, lokal und im zeitlichen Einklang erfolgt. Dadurch kommt es zu einer Entlastung der bestehenden Infrastruktur (höhere Netzebenen werden entlastet). Die dadurch entstehenden Kostenvorteile werden den teilnehmenden Akteuren als Anreizsystem gutgeschrieben. Das führt dazu, dass immer mehr Energie regional erzeugt und verbraucht wird.
Es ist festzuhalten, dass all diese Ziele auch dann erreicht werden können, wenn ein Teilnehmer nicht die im Gesetzesentwurf vorgeschriebenen Teilnahmebedingungen für Energiegemeinschaften (vgl. dazu §74 (2) Teilnahme an einer Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit) erfüllt. Im Sinne der Gleichbehandlung und vor allem hinsichtlich der Wirksamkeit der gesetzten Maßnahme schlagen wir vor, dass sofern Marktakteure belegbar, transparent und nachvollziehbar nachweisen können, dass sie Energie regional/lokal erzeugen und gleichzeitig verbrauchen, ebenfalls in den Genuss der oben beschriebenen wirtschaftlichen Vorteile (Reduktion der Netzentgelte) kommen. Aus unserer Sicht würde sich durch diese Vereinfachung des administrativen Aufwandes die Akzeptanz in der Bevölkerung deutlich steigern lassen, bei gleichzeitiger Zielerreichung.
Wir schlagen vor neben den bestehenden, von der EU-RL umzusetzenden, Regelungen diese experimentellere, offenere Variante zuzulassen. Damit könnten weiter Geschäftsmodelle entstehen, die in der Praxis möglicherweise EU-weit richtungsweisend (weil in der Gesellschaft akzeptiert und erfolgreich) sein können.